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VG Cottbus, 15.12.2016 - 1 L 516/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 17 Abs 1 KTagStG BB, § 17 Abs 3 KTagStG BB, § 80 Abs 5 VwGO
Kindergartenrecht, Heimrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.09.1998 - 8 C 25.97
Gebührenstaffelung; Staffelung; Entgelt für den Besuch von Kindertagesstätten; …
Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2016 - 1 L 516/16
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen einer - ohnehin mehr Spielraum eröffnenden - sozialen Leistungsgewährung erfolgt (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht…, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, juris Rn. 55, 68 ff.; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. September 1998 - 8 C 25/97 -, juris Rn. 22), indem die - regelmäßig nicht im Ansatz kostendeckenden - Elternbeiträge lediglich den Wert der den Erziehungsberechtigten gewährten Betreuungs- und Bildungsleistung anteilig mindern. - BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus VG Cottbus, 15.12.2016 - 1 L 516/16
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen einer - ohnehin mehr Spielraum eröffnenden - sozialen Leistungsgewährung erfolgt (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, juris Rn. 55, 68 ff.; Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 15. September 1998 - 8 C 25/97 -, juris Rn. 22), indem die - regelmäßig nicht im Ansatz kostendeckenden - Elternbeiträge lediglich den Wert der den Erziehungsberechtigten gewährten Betreuungs- und Bildungsleistung anteilig mindern.
- VG Gera, 17.12.2019 - 6 K 689/17
Festsetzung von Kindertagesstättengebühren
Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass § 6 Abs. 6 Satz 2 Kita-GS vom Wortlaut her die Festsetzung der Höchstbeträge nur für den Fall, dass Einkommensnachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, vorsieht, während eine Sanktionierung einer lediglich verspäteten Vorlage nicht explizit ausgesprochen wird (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 1 L 516/16 -, juris).